Marken Namen & google ads
Was man darf - und was nicht
Vielleicht ist Ihnen beim googeln auch schon aufgefallen, dassSie bestimmte Produkte mit Markennamen gesucht haben - dann aber deren Mitbewerber in der Google Suchmaske an prominenter Position aufgetaucht sind. Wie kommt's?
Sie dürfen fremde Markennamen in Ihren Keyword-Listen in Google Ads hinterlegen. Diese Namen aber in Ihren Anzeige-Texten zu verwenden ist verboten. So wird es in der Schweiz und der EU gehandhabt.
Diese Rechtsprechung bestätigten zwei Gerichtsurteile. Das erste vom 23. März 2010 am Europäischen Gerichtshof (EuGH): Louis Vuitton gegen Google. Das zweite vom 11. September 2011 am Obergericht des Kantons Thurgaus: Ifolor gegen Google.
Mitbewerbern kann man nicht per Gericht verbieten, die eigenen Markennamen als Keywords zu verwenden. Man kann einzig darum bitten, sie mögen doch Ihre Marken-Namen als auszuschliessende Keywords definieren.
Wie man die eigene Marke schützt
Die eigene Marke kann bei Google geschützt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob man Google Ads schaltet oder nicht.
Hier geht’s zum Formular, um die eigene Marke bei Google zu schützen: Hier klicken
Markeninhabern ist es auch möglich, die Marke für Partner frei zu schalten. Möbelhersteller zum Beispiel könne die Marke für ihre Händler freischalten.
Hier gehts zum Formular für Markeninhaber: Hier klicken
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